Wie nah darf ein Gewächshaus an der Grundstücksgrenze stehen NRW?
Als begeisterter Hobbygärtner gibt es nichts Schöneres, als das eigene Obst und Gemüse anzubauen. Doch nicht jeder hat einen großen Garten zur Verfügung und muss mit begrenztem Platz auskommen. Das Gewächshaus bietet hier eine tolle Möglichkeit, das Anbaugebiet zu erweitern. Doch wie nah darf ein Gewächshaus eigentlich an der Grundstücksgrenze stehen? In Nordrhein-Westfalen gibt es bestimmte Regelungen, die es zu beachten gilt.
Überschrift 1 – Gesetzliche Vorschriften in NRW
In Nordrhein-Westfalen gelten bestimmte gesetzliche Vorschriften bezüglich der Entfernung eines Gewächshauses zur Grundstücksgrenze. Laut Bauordnung NRW muss ein Abstand von mindestens 3 Metern eingehalten werden. Dies gilt für Gewächshäuser, die höher als 1,80 Meter sind. Ist das Gewächshaus niedriger, müssen immerhin noch 1,50 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden.
Überschrift 2 – Ausnahmeregelungen
Allerdings gibt es in NRW auch Ausnahmeregelungen. So kann unter bestimmten Bedingungen ein Gewächshaus auch näher an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Eine solche Ausnahmegenehmigung kann beispielsweise bei der zuständigen Baubehörde beantragt werden. Dabei müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt werden. So darf das Gewächshaus beispielsweise keine Feuergefährdung darstellen und die Privatsphäre der Nachbarn muss gewährleistet sein.
Überschrift 3 – Tipps für Hobbygärtner
Grundsätzlich sollte man als Hobbygärtner immer Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Auch wenn man ein Gewächshaus errichten möchte, sollte man sich vorher mit seinen Nachbarn in Verbindung setzen und ggf. Absprachen treffen. Außerdem sollte man darauf achten, dass das Gewächshaus nicht zu hoch gebaut wird und keine Blendwirkung auf die Nachbargrundstücke hat. Es empfiehlt sich außerdem, das Gewächshaus möglichst an einer Stelle im Garten zu platzieren, die nicht direkt an der Grundstücksgrenze liegt.
Schlussabsatz
Wer sein Hobby zum Beruf machen möchte und beispielsweise Obst und Gemüse für den Verkauf anbauen möchte, sollte sich auf jeden Fall intensiv mit den Vorschriften auseinandersetzen und evtl. professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Für den Hobbygärtner gilt jedoch in erster Linie, dass er sein Gewächshaus in angemessenem Abstand zur Grundstücksgrenze errichtet und dabei Rücksicht auf seine Nachbarn nimmt.
FAQs
1. Muss ich in NRW einen Mindestabstand zum Gewächshaus des Nachbarn einhalten?
Ja, auch für den Abstand zwischen zwei Gewächshäusern gelten bestimmte Vorschriften, die Sie bei der zuständigen Baubehörde erfragen können.
2. Kann ich auch ohne Genehmigung ein Gewächshaus an der Grundstücksgrenze errichten?
Nein, für ein Gewächshaus gelten dieselben Vorschriften wie für jedes andere Bauvorhaben. Eine Genehmigung ist in der Regel erforderlich.
3. Was muss ich tun, wenn ich eine Ausnahmegenehmigung beantragen möchte?
Sie müssen einen Antrag bei der zuständigen Baubehörde stellen und bestimmte Kriterien erfüllen, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
4. Kann ich eine bestehende Ausnahmegenehmigung auf ein neues Gewächshaus übertragen?
Nein, für jedes Gewächshaus muss eine separate Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
5. Wie hoch darf ein Gewächshaus sein, um noch in der niedrigeren Kategorie zu fallen?
Ein Gewächshaus muss niedriger als 1,80 Meter sein, um noch in der niedrigeren Kategorie zu fallen und einen geringeren Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einzuhalten.
- Tomaten im Gewächshaus richtig pflegen – so geht’s - 3. September 2024
- Geräteschuppen selber bauen - 28. August 2024
- Vorteile von Foliengewächshäusern gegenüber traditionellen Glasgewächshäusern - 8. Mai 2024
Letzte Aktualisierung am 2024-12-11 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API