Das Gewächshaus ist für viele ein wichtiges Hilsmittel im Garten. Es ermöglicht das Wachsen von Pflanzen über das gesamte Jahr und bietet Schutz vor Kälte, Wind, Regen, Hagel und (mit Sonnenschutz) auch vor einem zu viel an Sonne. Allerdings stellt sich für viele Hobbygärtner in NRW die Frage, wie groß ihr Gewächshaus sein darf, ohne eine Baugenehmigung zu benötigen. In diesem Artikel werden wir auf diese Frage eingehen und alle Informationen geben, die Sie für den Bau Ihres eigenen Gewächshauses benötigen.
Wie groß darf das Gewächshaus sein?
Im Innenbereich eines Ortes in NRW ist das Errichten eines Gewächshauses grundsätzlich erst genehmigungspflichtig, sobald eine bestimmte Größe (75 m³ Brutto-Rauminhalt) überschritten wird. Dies ergibt sich aus (§ 62 BauO NRW). Alles darunter ist genehmigungsfrei, sofern weder Toiletten und Aufenthaltsräume, noch Feuerstätten (Öfen, etc.) vorhanden sind. Diese Einschränkungen dienen dem Zweck, dass das Gebäude nicht zum Wohnen oder auch nur Übernachten geeignet sein darf.
Was sind die Vorschriften für den Bau eines Gewächshauses?
Ein Gewächshaus muss immer so gebaut werden, dass es weder die Sicherheit noch das Wohlbefinden der Nachbarn beeinträchtigt. Daher sollten Sie sicherstellen, dass das Gewächshaus aus hochwertigen Materialien besteht und sicher montiert wird. Des Weiteren dürfen Sie den oben genannten Rauminhalt von 75 Kubikmeter nicht überschreiten.
Wenn das Gewächshaus größer sein soll, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Eine weitere Vorschrift ist das Einhalten der Mindestabstände zum Nachbargrundstück. Hierfür sollten Sie sich vorher über die entsprechenden Vorschriften informieren.
Hinweis: Über Bebauungspläne und örtliche Vorschriften kann es weitere Einschränkungen geben. Schauen Sie z.B. in den Vorschriften Ihrer Gemeinde, wenn diese im Internet zu finden sind.
Einige Beispiele aus dem Internet für den Bau eines Gewächshauses in verschiedenen Gemeinden:
- www.bergischgladbach.de/Dienstleistung.aspx?dlid=2121
- www.geldern.de/de/dienstleistungen/genehmigungsfreie-vorhaben-62-bauo-nrw-2018/
- https://serviceportal-detmold.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11307/show
Andererseits kann die Gemeinde bestimmten Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen bei verfahrensfreien Bauvorhaben nach § 62 (BauO NRW 2018) zustimmen.
Übrigens: Gartenbaubetriebe und landwirtschaftliche Betriebe dürfen bis zu 5 Meter Firsthöhe und 1600 m² Grundfläche genehmigungsfrei bauen,
Wie sollte das Gewächshaus aufgestellt werden?
Bevor Sie mit dem Bau des Gewächshauses beginnen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie den passenden Standort ausgewählt haben. Der Abstand zum Nachbarn ist ebenso wichtig, wie die Ausrichtung. Tageslicht, Verschattung, Windrichtungen sollten ebenso beachtet werden, wie z.B. eine Stromquelle in der Nähe.
Fazit
Ein Gewächshaus ist die perfekte Ergänzung für jeden Garten. Es bietet Schutz vor Wind und Wetter und ermöglicht es Ihnen, Ihre Pflanzen das ganze Jahr über wachsen zu lassen.
Beachten Sie jedoch die Vorschriften, wenn Sie in NRW ein Gewächshaus errichten möchten.
Sofern Sie sich an die Größenbeschränkungen halten und alle anderen Bauvorschriften (keine anderweitig nutzbaren Räume) einhalten, können Sie das Gewächshaus ohne eine Baugenehmigung aufstellen.
FAQs:
1. Welche Größe darf ein Gewächshaus ohne Baugenehmigung in NRW haben?
In NRW darf ein Gewächshaus einen maximalen Rauminhalt von 75 m³ haben, ohne eine Baugenehmigung zu benötigen.
2. Welche Vorschriften müssen beim Bau eines Gewächshauses in NRW beachtet werden?
Das Gewächshaus darf die Sicherheit und das Wohlbefinden der Nachbarn nicht beeinträchtigen, der Rauminhalt darf nicht überschritten werden und Mindestabstände zum Nachbargrundstück müssen eingehalten werden.
3. Wo sollte man ein Gewächshaus aufstellen?
Das Gewächshaus sollte an einem Ort stehen, an dem es Tageslicht und Sonnenlicht empfangen kann, vor starken Winden geschützt ist und wenn möglich an eine Stromquelle angeschlossen werden kann.
4. Müssen Gewächshäuser in NRW mit mehr als 75 m³ immer genehmigt werden?
In NRW sind Gewächshäuser grundsätzlich genehmigungspflichtig, wenn eine bestimmte Größe überschritten wird. Die Gemeinde hat einen Ermessensspielraum.
5. Was passiert, wenn man ein zu großes Gewächshaus ohne Genehmigung baut?
Wenn Sie eine zu große Gewächshausanlage ohne Baugenehmigung errichten, drohen Bußgelder oder die Aufforderung zum Rückbau durch die entsprechenden Behörden.
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