Wie nah darf ein Gewächshaus an der Grundstücksgrenze stehen – Bayern
Wenn man seinen Garten um ein Gewächshaus erweitern möchte, stellt sich die Frage, wie nah das Gewächshaus an der Grundstücksgrenze stehen darf. In Bayern gilt wie auch in anderen Bundesländern die Landesbauordnung, die diesbezüglich Regelungen vorsieht. Aber was genau sagt die Bauordnung in Bayern?
Abstand zum Nachbarn und zur Straße
Grundsätzlich dürfen Gebäude nicht direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet werden, sondern es muss eine Mindestabstandsfläche eingehalten werden. In Bayern sieht die Bayerische Bauordnung – BayBO vor, dass in den meisten Fällen für Gebäude wie Garagen, Carports und eben auch Gewächshäuser, eine Abstandfläche von 3 Metern zum Nachbarn einzuhalten ist. Diese Regelung gilt auch im Hinblick auf Straßen und öffentliche Verkehrsflächen.
Allerdings gibt es in der Landesbauordnung auch Ausnahmen, die beispielsweise bei einem Grenzbebauungsplan gelten können. Auch kann ein Bauantrag aufgrund besonderer Umstände genehmigt werden, wenn die ortsüblichen Abstände gewahrt bleiben.
Abweichungen und Grundstücksgrößen
Besondere Regelungen gelten in Bayern für Grundstücke mit einer Größe unter 800 qm. Hier darf das Gewächshaus an der Grundstücksgrenze gebaut werden, wenn die Wandlänge des Gewächshauses eine Länge von 9 m nicht überschreitet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Nachbar keinen Widerspruch einlegt.
Generell gelten Abweichungen von den Regelungen der Bayerischen Bauordnung nur dann, wenn sie vom Gesetzgeber vorgesehen sind oder von der zuständigen Baubehörde genehmigt wurden.
Lärmschutz und Sichtschutz
Wer ein Gewächshaus direkt an die Grenze zum Nachbarn bauen möchte oder darf, sollte jedoch immer auch an den Lärmschutz denken. Denn beim Arbeiten im Gewächshaus können in der Regel schon mal hörbare Geräusche entstehen. Durch den Einsatz von speziellen Materialien und Konstruktionen kann man diesen jedoch entgegenwirken.
Auch der Sichtschutz kann ein Thema sein, denn nicht immer möchte der Nachbar das Gewächshaus sehen. Hierfür gibt es verschiedene Sichtschutzvarianten, wie beispielsweise Hecken oder Zäune.
Fazit
Wer sich an die Regelungen der Bayerischen Bauordnung hält, sollte in der Regel keine Probleme bekommen, wenn er ein Gewächshaus im Garten errichtet. Allerdings gibt es auch Ausnahmen und Besonderheiten, auf die man achten sollte. Wer zudem beim Bau auf Lärmschutz und Sichtschutz achtet, wird auch mit dem Nachbarn keine Probleme bekommen.
FAQs
1. Muss ich eine Baugenehmigung einholen, wenn ich ein Gewächshaus baue?
In der Regel benötigt man für Gewächshäuser keine Baugenehmigung. Allerdings sollte man sich immer bei der zuständigen Baubehörde informieren.
2. Wie groß darf ein Gewächshaus sein, wenn es direkt an der Grenze gebaut werden soll?
In Bayern darf die Wandlänge des Gewächshauses 9 m nicht überschreiten, wenn das Grundstück kleiner als 800 qm ist.
3. Müssen besondere Anforderungen bezüglich des Lärmschutzes erfüllt werden?
Beim Bau eines Gewächshauses sollte man immer auch an den Lärmschutz denken und gegebenenfalls spezielle Materialien und Konstruktionen verwenden.
4. Welche Sichtschutzvarianten bieten sich an, wenn das Gewächshaus an der Grenze zum Nachbarn gebaut werden soll?
Als Sichtschutz können beispielsweise Hecken oder Zäune verwendet werden.
5. Werden die Regelungen zur Abstandsfläche auch bei Erweiterungen eines Gewächshauses angewendet?
Auch bei Erweiterungen eines Gewächshauses sind die Regelungen zur Abstandsfläche einzuhalten.
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