Sind Gewächshaus, Carport und Co. in einer Gebäudeversicherung eingeschlossen?

Hendrik

Sturmschaden
© WideAwake / stock.adobe.com

Wer eine Immobilie kauft, baut, mietet oder vermietet benötigt einige spezielle Versicherungen, mit denen er sich gegen möglichst alle Eventualitäten absichert. Dies gilt übrigens auch schon für Immobilien, welche sich noch im Baustadium befinden. Auch hier gibt es zahlreiche Risiken, die den Bauherren mitunter sehr teuer zu stehen kommen können.

Leider gibt es immer wieder Immobilienbesitzer oder Mieter, die an solchen Versicherungen sparen wollen. Das geht dann so lange gut, bis ein Schadensfall eintritt. Insbesondere bei Immobilien können auftretende Schäden schnell viele tausend Euro teuer werden, wodurch zahlreiche Besitzer schon in den finanziellen Ruin getrieben wurden, sofern sie nicht die notwendigen Versicherungen abgeschlossen hatten.

(Wohn-)Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung – bei manchen Gesellschaften auch Wohngebäudeversicherung genannt – ist für jeden Besitzer einer Immobilie obligatorisch. Sie versichert das ganze Gebäude inklusive Grund und Boden sowie eventuelle Nebengebäude beziehungsweise Garagen hauptsächlich gegen Elementarschäden.

Solche Elementarschäden können z. B. durch Feuer, Leitungswasser, Hochwasser, Hagel, Sturm und ähnliches entstehen. Einige Versicherungsverträge dieser Art enthalten außerdem so genannte Überspannungsschäden, in deren Folge elektrische Einrichtungen im Haus Schaden nehmen können. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass in der Regel nur das Gebäude selbst sowie direkt daran angeschlossene Nebengebäude versichert sind. Separate Gebäude, welche sich ebenfalls auf dem Grundstück befinden (beispielsweise Gewächshäuser oder Carports) sind nicht bei jeder Versicherungsgesellschaft in einer Gebäudeversicherung mit eingeschlossen und müssen unter Umständen zusätzlich versichert werden. Wer also beispielsweise einen Carport Aluminium kaufen und diesen mitversichern möchte, sollte unbedingt bei seinem Gebäudeversicherer nachfragen, ob dieser mit in die Police aufgenommen werden kann.

Wichtig zu wissen für Bauherren ist, dass viele Kreditinstitute und sonstige Immobilienfinanzierer den Abschluss einer solchen Gebäudeversicherung voraussetzen, bevor sie eine Finanzierung bewilligen.

Auch bei der Auszahlung der Versicherungsleistung gibt es besondere Bedingungen. Sollte das Gebäude durch eine im Versicherungsvertrag festgelegte Schadensart vollständig zerstört werden, so hat der Versicherte zunächst lediglich den Anspruch auf die Auszahlung des Zeitwertes. Dieser unterscheidet sich mitunter ganz deutlich vom Neuwert. Diesen erstatten jedoch die meisten Versicherer nur dann, wenn das zerstörte Gebäude wieder aufgebaut wird und der Bauherr einen entsprechenden Nachweis darüber erbringen kann. Gleiches gilt für eventuell mitversicherte Nebengebäude. Wer also z. B. einen hochwertigen Alu Carport kaufen möchte, muss damit rechnen, im Schadenfall nicht den Neuwert erstattet zu bekommen.

Bei der Berechnung der Versicherungsprämien spielen viele verschiedene Faktoren eine ausschlaggebende Rolle. Vorrangig ist hier der Standort des Gebäudes beziehungsweise des Grundstücks zu nennen, den die Versicherer in Deutschland in verschiedene Risikozonen eingeteilt haben. Diese Risikozonen ergeben sich daraus, welche Elementarschäden in der Vergangenheit am betreffenden Ort bereits aufgetreten sind. Weitere Faktoren für die Bemessung der Prämienhöhen sind beispielsweise die Bauart des Hauses, die Art der Bedachung, die Ausstattung und vieles mehr.

Die zusätzliche Sturmversicherung

Durch das sich seit Jahren verändernde Klima auf der gesamten Erde treten Wetterextreme immer häufiger auf. Und das nicht nur in dafür bekannten Regionen, sondern beispielsweise auch in Deutschland. Größere Stürme waren hier noch bis vor ein paar Jahren relativ unbekannt, heute ist fast jedes Jahr damit zu rechnen und die Schäden werden immer größer.

Eine Sturmversicherung kommt grundsätzlich für alle Schäden auf, die durch einen Sturm am versicherten Gebäude (und evtl. mitversicherten Nebengebäuden) verursacht werden. Dies können zum Beispiel defekte Fassadenteile und eingedrückte Fenster oder Türen sein. Zu den Fenstern sei allerdings angemerkt, dass sich hierbei die Leistungskataloge der Sturmversicherung und der Glasversicherung in der Regel überschneiden. Das heißt, wenn zusätzlich zur Sturmversicherung auch eine separate Glasversicherung abgeschlossen wurde, so wird diese meist die entstandenen Schäden an Fenstern übernehmen.

Neben den direkten Schäden, die hier bereits genannt wurden, übernehmen viele Sturmversicherungen auch indirekt entstandene Schäden. Dabei kann es sich beispielsweise um Gegenstände handeln, die vom Sturm von außen auf das Grundstück gelangen und dort Schaden am Gebäude anrichten. Weiterhin kommt die Sturmversicherung auch für Schäden auf, die durch eindringendes Wasser entstanden sind, sofern der Sturm zuvor zum Beispiel das Dach des Gebäudes abgedeckt hat.

Hendrik